Tippgeber Provision

Tippgeber Provision

Ein kleiner Wissensvorsprung spielt oft eine große Rolle.

Bekannte, Verwandte oder Nachbarn haben Ihnen von Verkaufsplänen ihres Hauses oder ihrer Wohnung erzählt? Erzählen Sie mir mehr davon! Führt ihr Tipp zum Verkauf der benannten Immobilie durch mich, ist mir dies 5 % meiner Maklerprovision (bis zu 1.000€) wert.
Berechnungsbeispiel:
Kaufpreis der Immobilie 300.000 €
Provision Verkäufer 9.000 €
Provision Käufer 9.000 €
Gesamtprovision 18.000 €
Ihre Tippgeber Provision 900€
Hinweise zur Tippgeberprovision:
Tippgeber denen es standesrechtlich untersagt ist, wie z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte etc. dürfen keine Tippprovision berechnen.
Wird die Vermittlungsprovision vom Verkäufer/Käufer nicht gezahlt, erfolgt auch keine Auszahlung der Tippgeberprovision. Eigentümer und Eheleute können sich nicht selbst werben.
Ich behalten mir das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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